Firmensatzung
§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Die Gesellschaft führt die Firma AG.
(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Verden (Niedersachsen) .
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist Hoch- Tiefbau, Kanalbau, Straßenbau, Leitungsbau, Erdbau und Schüttgütertransporte.
§ 3 Bekanntmachungen
August 2014: Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung in Süddeutschland mit dem Sitz in Dachau.
Weitere Bekanntgaben erfolgen über das RC-Bundesanzeigenblatt.
§ 4 Grundkapital, Aktien und Sacheinlagen
(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 150.000 RC-EUR (in Worten: Einhundertfünfzigtausend Radio-Controlled-Euro).
(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in Aktien, je mit einem Nennwert von 5.000 RC-EUR.
(3) Die Aktien lauten auf den Namen Nordbau AG.
(4) Der Vorstand wird ermächtigt, nach Eintragung der Gesellschaft, bis zum das Grundkapital ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 50.000 RC-EUR durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
ergänzend
Die Aktien sind ausschließlich an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben.
§ 5 Organe
Organe der Gesellschaft sind:
a. der Vorstand,
b. der Aufsichtsrat,
c. die Hauptversammlung,
§ 6 Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Vorstands
(1) Der Aufsichtsrat hat 2009 Frank als Vorstandsvorsitzenden ernannt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Felix ernannt.
(2) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
§ 7 Vertretung
(1) Der Aufsichtsrat benannte Pierre als Vorstandsmitglied für die Zweigniederlassung Süd.
§ 8 Aufsichtsrat
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus Claudy, Henning, Marcel, Max, Cedric und Alexander.
§ 9 Vorsitzender des Aufsichtsrates
Den Vorsitz des Aufsichtsrats hat Claudy zum 01.01.2014 übernommen.
§ 10 Aufsichtsrat, Einberufung, Beschlüsse, Geschäftsordnung
(1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter die Vorsitzende, an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
HINWEIS: Die Nordbau AG existiert nur als RC-Firma! Es handelt sich dabei lediglich um unser gemeinsames Hobby.